Auszug aus dem Bundes-Kleingarten-Gesetz

 

§1

(1) Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung)


 

§3

(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 m² Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Gartenverein Grunewald e.V. • Im Jagen 84 • 14193 Berlin • Tel.: 030/302 93 27 • E-Mail: vorstand@gartenvereingrunewald.de
Auslaufender weisser streiffen