Auszug aus der Gartenordnung

Neben der zulässigen Laube darf ein Gewächshaus mit einer Grundfläche bis zu 7m² und einer Höhe bis zu 2,20m errichtet werden.

Ein Kinderspielhaus darf als Spielgerät bis zu einer Größe von 2m² und einer Höhe von 1,25m aufgestellt werden.

Zusätzlich zu der für den Laubenneubau erforderlichen Grundfläche von 24m² dürfen höchstens 6% der verbleibenden Fläche versiegelt werden (Wege, usw.).

Ein Teich bis höchstens 10m² Grundfläche mit flachen Randbereichen ist zulässig. Er darf nicht aus Beton oder sonstigem Mauerwerk bestehen.

Abwasserauffanggruben sind zwingend vorgeschrieben.

Mindestens ein Drittel der Kleingartenfläche ist für den Anbau von gartenbaulichen Erzeugnissen zu verwenden.

Gartenverein Grunewald e.V. • Im Jagen 84 • 14193 Berlin • Tel.: 030/302 93 27 • E-Mail: vorstand@gartenvereingrunewald.de
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