Gartenverein Grunewald
Gartenordnung
Neben der zulässigen Laube darf ein Gewächshaus mit einer
Grundfläche bis zu 7m² und einer Höhe bis zu 2,20m errichtet
werden.
Ein Kinderspielhaus darf als Spielgerät bis zu einer Größe
von 2m² und einer Höhe von 1,25m aufgestellt werden.
Zusätzlich zu der für den Laubenneubau erforderlichen
Grundfläche von 24m² dürfen höchstens 6% der verbleibenden
Fläche versiegelt werden (Wege, usw.).
Ein Teich bis höchstens 10m² Grundfläche mit flachen
Randbereichen ist zulässig. Er darf nicht aus Beton oder
sonstigem Mauerwerk bestehen.
Abwasserauffanggruben sind zwingend vorgeschrieben.
Mindestens ein Drittel der Kleingartenfläche ist für den Anbau
von gartenbaulichen Erzeugnissen zu verwenden.