Gartenverein Grunewald
02 Auf gute Nachbarschaft
Merkblatt 02 · Gartenwissen
Auf gute Nachbarschaft
In einer Gartenkolonie leben viele Menschen auf engem Raum nebeneinander. Rücksicht auf Ruhe, Pflanzen, Wege und gemeinsame Einrichtungen macht das Zusammenleben leichter.
Ruhezeiten und Gartengeräte
Das Vereinsmerkblatt nennt eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Lärmerzeugende Maschinen dürfen demnach montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 20 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Sonntags sind in diesem Merkblatt keine Betriebszeiten für solche Maschinen aufgeführt. Vermeidbarer Lärm, etwa laute Musik außerhalb der Laube, soll unterbleiben.
Pflanzen und Abstände
- Bei der Bepflanzung ist auf Schattenwurf und Beeinträchtigungen der Nachbargärten zu achten. Das Merkblatt schließt hoch wachsende und besonders ausladende Wald- und Zierbäume sowie Walnussbäume aus; Wacholder wird dort ebenfalls als unzulässig bezeichnet.
- Als Mindestabstände zu den Gartengrenzen nennt das Merkblatt: 1,50 m für hochstämmige Obstbäume, 1,00 m für Halbstämme und Buschbäume sowie 0,50 m für Spindel- und Spalierobst, Sträucher und Hecken.
- Für Ziergehölze nennt es eine Wuchshöhe von höchstens 4 m und empfiehlt standortgerechte Gehölze, vorzugsweise Laubgehölze.
Zäune, Tore und gemeinsame Wege
- Das Merkblatt nennt für Gartenzäune und Hecken zwischen den Parzellen höchstens 1,25 m; an Außenseiten und am Hauptweg höchstens 1,80 m.
- Vom 1. Oktober bis 31. März sollen die Tore der Anlage ständig geschlossen sein.
- Jeder Unterpächter hält den Weg vor dem eigenen Garten bis zur halben Breite in Ordnung.
Weitere Rücksicht im Alltag
- Gartenabfälle gehören nicht in die gemeinschaftlichen Müllbehälter und dürfen nicht verbrannt werden.
- Hunde sind innerhalb der Kleingartenanlage an der Leine zu führen.
Bitte beachten: Die genannten Zahlen und Regeln geben den Inhalt des vorliegenden Vereinsmerkblatts wieder. Sie können älter sein. Verbindlich sind die aktuell geltende Gartenordnung, der Pachtvertrag und geltende behördliche Vorgaben. Bei Abweichungen bitte die aktuellen Unterlagen heranziehen.