Gartenverein Grunewald
03 Was bedeutet kleingärtnerische Nutzung?
Merkblatt 03 · Gartenwissen
Was bedeutet kleingärtnerische Nutzung?
Ein Kleingarten dient sowohl der Erholung als auch der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung. Dazu zählt vor allem der Anbau von Obst, Gemüse und anderen Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf. Diese Nutzung ist ein wesentliches Merkmal des Kleingartens nach dem Bundeskleingartengesetz.
Was das im Garten bedeutet
Die Nutzpflanzen sollen im Garten sichtbar und sinnvoll Platz finden. Obstbäume, Beerensträucher, Gemüse- und Kräuterbeete können sich mit Rasen, Sitzplatz und Blumenflächen ergänzen. Ein überwiegend aus Rasen, Zierpflanzen oder Gehölzen bestehender Garten erfüllt den Anbaugedanken dagegen nicht allein durch einzelne kleine Alibi-Beete.
Als grobe Orientierung erläutert das Vereinsmerkblatt einen nennenswerten Anteil der Gartenfläche für den Anbau. Häufig wird dafür etwa ein Drittel als Richtwert herangezogen. Die konkrete Bewertung hängt jedoch von Anlage, Parzelle, Vertrag und aktueller Rechtsprechung ab und erfolgt nicht allein anhand einer pauschalen Rechnung.
Erholung und Natur dürfen ebenfalls ihren Platz haben: Entscheidend ist eine erkennbare, vielfältige kleingärtnerische Nutzung. Für verbindliche Anforderungen beachte bitte den Pachtvertrag und die Gartenordnung.